Nach neuesten Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft sowie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird der Ausbildungszuschuss von € 600,– pro Monat für die gesamte Ausbildungszeit (2 bis 3 Jahre) gewährt. Beantragt kann dieser beim Land Kärnten ab 1.1.2023 rückwirkend für die Ausbildungszeit ab September 2022 werden.
Ein Antrag muss persönlich beim Amt der Kärntner Landesregierung eingebracht werden. Zugleich muss eine Garantie für eine Berufstätigkeit im selben Zeitausmaß der Förderungszeit in Kärnten abgegeben werden. Dieses Entgelt entfällt, wenn bereits Förderungen über eine andere Förderstelle in Anspruch genommen werden (z.B. Fachkräftestipendium).
Stand: Oktober 2022